GEVMITTEILUNGEN


Beantragung von Beurlaubungen

Im Einzelfall können Schulbeurlaubungen genehmigt werden, d.h. aus

  • Persönlichen Gründen, z.B. Arztbesuch
  • Familiären Gründen, z.B. Eheschließung der Eltern, Todesfall
  • Mutter/Vater-Kind-Kur durch ärztliche Bescheinigung
  • Dienstreisen, wenn keine Betreuung für das Kind möglich ist
  • Im Ausnahmefall für Rundfunk,- Film- und Fernsehaufnahmen

Zusätzlicher Urlaub vor und nach den Ferien soll nicht genehmigt werden!

Grundsätzlich gilt,

  • Bis zu 3 Tagen Beurlaubung: Regelung durch den Klassenlehrer
  • Über 3 Tage: zusätzliche Genehmigung durch den Schulleiter erforderlich
  • Bei Kombination mit Ferien: grundsätzlich der Schulleiter

Krankmeldungen

Für Krankemldungen gilt folgende Regelung:

  • Am 1. Tag mündliche Information im Schulsekretariat
  • Ab dem 3. Tag schriftliche Information an die Schule, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen kann
  • Meldepflichtige Krankheiten müssen umgehend der Schule mitgeteilt werden
  • Ab 10. Tag unentschuldigtes Fehlen: Meldung einer Schulversäumnisanzeige beim Schulamt durch die Schule

Sofern eine telefonische Information in der Schule nicht gemeldet werden kann, da das Telefon evtl. nicht besetzt ist, dann sollte dies per E-Mail erfolgen (Renee.Sintenis@t-online.de).

Bei Hortkindern kann die Hortleitung separat informiert werden.

Schulöffnungszeiten

Die Einlasszeiten der Schule:

Das Foyer öffnet ab 7:45 Uhr, ab 7:52 Uhr dürfen die Schüler/innen in ihre Klassenzimmer. Bei schlechtem Wetter öffnet das Foyer bereits um 7:30 Uhr.

Hausaufaufgabenregelung

Folgender Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben

Die Schulkonferenz vom 07.03.2011beschließt über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben Folgendes:

1. Grundsätzlich sollten Hausaufgaben so erteilt werden, dass die Schüler in der Lage sind, diese Hausaufgaben selbstständig zu bearbeiten. Differenzierte Hausaufgaben können gegeben werden.

2. Übermäßige Belastungen durch Hausaufgaben sollten vermieden werden, insbesondere bei anstehenden Klassenarbeiten. Näheres sollte über gegenseitige Absprachen unter den Lehrkräften und über die durchschnittlichen zeitlichen Richtwerte für Hausaufgaben geregelt werden.

3. Als durchschnittliche zeitliche Richtwerte für Hausaufgaben gelten bei konzentrierter, kontinuierlicher Arbeitsweise und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Tempos der jeweiligen Lerngruppe grundsätzlich folgende Zeitwerte für die jeweiligen Klassenstufen:


Klassenstufe 1:  etwa 15 min. tägl. Arbeitszeit (Mo. – Fr.)
Klassenstufe 2:  etwa 30 min. tägl. Arbeitszeit (Mo. – Fr.)
Klassenstufe 3:  etwa 45 min. tägl. Arbeitszeit (Mo. – Fr.)
Klassenstufe 4:  etwa 45 min. tägl. Arbeitszeit (Mo. – Fr.)
Klassenstufe 5:  etwa 60 min. tägl. Arbeitszeit (Mo. – Fr.)
Klassenstufe 6:  etwa 60 min. tägl. Arbeitszeit (Mo. – Fr.)

4. Diejenigen Fächer mit wenigen Wochenstunden (Ek, Ge, Sp, Ku, Mu) sog. Nebenfächer, sollten im Wesentlichen einen deutlich geringeren Anteil am Hausaufgabenvolumen einnehmen als die Hauptfächer (D, E, Nawi, Ma). Umfangreichere Hausaufgaben sollten in der Regel nur über einen längeren Zeitraum aufgegeben werden.

5. Über die Ferien sollten grundsätzlich keine Hausaufgaben erteilt werden.